Rechtsprechung zu Künstlicher Intelligenz

Rechtsprechung zu künstlicher Intelligenz

„Rechtsprechung zu Künstlicher Intelligenz und deren mögliche Auswirkungen auf die Nutzung von KI-Systemen im Gesundheitswesen“.

In der aktuellen Ausgabe (8/2025) der Pharma Recht beleuchten unsere Kolleginnen und Kollegen von Dr. Fandrich Rechtsanwälte, Walburga van Hövell, Dr. Angela Graf und Tobias Stenzel die aktuelle

„Rechtsprechung zu Künstlicher Intelligenz und deren mögliche Auswirkungen auf die Nutzung von KI-Systemen im Gesundheitswesen“.

  • Die KI-VO ist am 01.08.2024 in Kraft getreten. Sie gilt grundsätzlich ab dem 02.08.2026, jedoch treten einzelne Bestimmungen gestaffelt in Kraft.
  • Sie regelt die regulatorischen Anforderungen an KI-Systeme, enthält jedoch keine Bestimmungen zu Haftung, Datenschutz oder Patentrecht. In diesen Bereichen existieren bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen, die sich ausdrücklich mit medizin- bzw. gesundheitsspezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit KI befassen.
  • Im Patentrecht stellen KI-Systeme eine neue Herausforderung dar, da die derzeitige Rechtsprechung auf menschliche Erfinder ausgerichtet ist.
  • Datenschutz hat in der Implementierungs- und Anwendungsphase von KI einen sehr hohen Stellenwert, da hierbei regelmäßig eine große Anzahl personenbezogener Daten verarbeitet wird. Daher sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingend einzuhalten.

Die bislang ergangenen gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass sich einige rechtliche Fragen zu „KI-Sachverhalten“ bereits auf Grundlage der bestehenden Rechtsprechung beantworten lassen. Dennoch bestehen weiterhin gesetzgeberische Lücken, die in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten führen.

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