Nationales Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz

Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)

Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen. Deutschland konkretisiert damit nun erstmals, wie Aufsicht, Marktüberwachung und Innovationsförderung im KI-Bereich praktisch organisiert werden sollen. Gleichzeitig sind bereits wesentliche Vorgaben der KI-Verordnung in Kraft.

Zentrales Anliegen des Regierungsentwurfes ist eine schlanke und innovationsfreundliche Umsetzung der europäischen Vorgaben, um Deutschland als KI-Standort zu stärken. Im Kern des Entwurfes steht vor allem die Festlegung der Zuständigkeiten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll künftig als zentrale Marktüberwachungsbehörde fungieren. In einzelnen Sektoren bleiben jedoch andere spezialisierte Aufsichten bestehen, wie etwa die BaFin für KI-Systeme im Finanzsektor.

Zudem setzt der Entwurf auch auf Innovationsförderung. Bei der BNetzA soll ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKI-VO) entstehen, in dem unter anderem KI-Reallabore eingerichtet werden. Dort können neue KI-Systeme unter realen Bedingungen erprobt werden, bevor sie dem Markt zugänglich gemacht werden.

Weitere Schwerpunkte des Entwurfs sind unter anderem:

  • Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen KI-Vorgaben
  • Klarstellungen zur staatsfernen Medienaufsicht. Dabei geht es insbesondere um Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten (z.B. bei der Kennzeichnung von Deepfakes oder KI-generierten Nachrichten)

Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Lesungen im Bundestag stehen noch aus.

Mit dem KI-MIG zeichnet sich ein strukturierter nationaler Aufsichtsrahmen ab, der auf Zentralisierung, sektorale Zuständigkeiten und innovationsfreundliche Umsetzung baut. Für Unternehmen bedeutet das: Die europäischen KI-Vorgaben werden nun auch national konkret und sollten frühzeitig mit in die eigenen Strukturen einbezogen werden. Insbesondere müssen die für das eigene KI-System jeweiligen Zuständigkeiten entsprechend herausgearbeitet werden.

Gerne begleiten wir Sie bei der rechtlichen Einordnung und praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen.