Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14.07.2025 einen neuen Referentenentwurf zur Referentenentwurf zur Anpassung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) veröffentlicht.
Die wenigen Änderungen betreffen die Regelungen zur Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken bei gleichzeitig beabsichtigter Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen.
Zentrale Änderungen:
- Verschreibung von medizinischem Cannabis (Cannabisblüten) künftig nur noch nach vorherigem persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt (Arztpraxis oder Hausbesuch)
- Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken dürfen künftig nicht mehr im Wege des Versandes in Verkehr gebracht werden
Wie sich das Gesetzgebungsverfahren entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Wir werden dies sorgsam beobachten und fachlich begleiten.