Chance oder Haftungsfalle?

KI im Vorstand – Chance oder Haftungsfalle?

Wie verändert KI die Vorstandsarbeit?

Die Integration von KI in die Vorstandsarbeit von Genossenschaften, Verbundgruppen und Genossenschaftsbanken verändert Führungsverantwortung grundlegend:

1. Leitung bleibt Chefsache:

Entscheidungen dürfen niemals an eine KI „ausgelagert“ werden – das steht der persönlichen Amtswahrnehmung entgegen und verletzt insbesondere das Prinzip der Selbstorganschaft.

2. Kontrolle statt Blindflug:

Wer KI-Ergebnisse ohne jede Prüfung übernimmt, riskiert möglicherweise persönliche Haftung – D&O-Versicherungen sollten daraufhin überprüft werden.

3. AI-Governance wird Pflicht:

Schulungen, Geschäftsordnungen, KI-Verfahrensanweisungen (inkl. Auswahl geeigneter und DSGVO-konformer KI-Anwendungen) schaffen größere Rechtssicherheit – und verhindern „Shadow AI“ (unkontrollierte Nutzung von KI).

4. Für Genossenschaftsbanken besonders kritisch:

Der Einsatz von KI steht hier unter zusätzlicher Beobachtung der Bankenaufsicht. Unzureichende Kontrollmechanismen oder intransparente KI-Modelle können nicht nur haftungs-, sondern für Vorstände auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. AI-Governance ist daher Teil des Risikomanagements – und kein optionales Zukunftsthema.

Wir sehen in diesem Wandel eine riesige Chance – wenn er gezielt gesteuert wird. Genossenschaften und Genossenschaftsbanken sollten jetzt entscheiden, wie KI genutzt wird, bevor andere entscheiden, dass sie genutzt wird.

Wie gehen Sie im Vorstand Ihrer Genossenschaft mit KI um?

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die rechtlichen Fragestellungen in Angriff zu nehmen und verantwortungsvoll umzusetzen.

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